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   LG Hamburg, 08.01.2009 - 332 S 68/07   

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https://dejure.org/2009,24934
LG Hamburg, 08.01.2009 - 332 S 68/07 (https://dejure.org/2009,24934)
LG Hamburg, Entscheidung vom 08.01.2009 - 332 S 68/07 (https://dejure.org/2009,24934)
LG Hamburg, Entscheidung vom 08. Januar 2009 - 332 S 68/07 (https://dejure.org/2009,24934)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Wohngebäudeversicherung: Wirksamkeit des Risikoausschlusses für Schäden an Streifenfundamentrohren unterhalb des versicherten Gebäudes

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VGB 2000 § 6 Nr. 3 a; BGB § 305 ff.
    Der Ausschluss von Schäden an "Streifenfundamentrohren" ist wirksam

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Der Ausschluss von Schäden an "Streifenfundamentrohren" ist wirksam

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2009, 1658
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.03.1998 - IV ZR 137/97

    Einstandspflicht der Wohngebäudeversicherung für unterhalb des Kellerbodens

    Auszug aus LG Hamburg, 08.01.2009 - 332 S 68/07
    Dies ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des BGH vom 25.03.1998 (VersR 1998, 758 ff.).

    Daher hat der BGH die Risikoausschlussklausel in § 4 Nr. 2 VGB 62 eng ausgelegt und entschieden, dass Ableitungsrohre, die unterhalb des Kellerbodens zwischen den Fundamentmauern verlaufen noch als "innerhalb des Gebäudes" i.S.d. § 4 Nr. 2 a VGB 62 zu behandeln sind (BGH VersR 1998, 758, 759).

  • OLG Saarbrücken, 20.09.2000 - 5 U 345/00

    Umfang der Gebäudeversicherung bei Frost- und Bruchschäden

    Auszug aus LG Hamburg, 08.01.2009 - 332 S 68/07
    Das OLG Saarbrücken hat insoweit in Bezug auf die VGB 1988 ausdrücklich entschieden, dass die Eingrenzung des Versicherungsschutzes für Rohre außerhalb der Gebäude auf solche der Wasserversorgung keine unangemessene Benachteiligung i.S.d. § 9 AGBG a.F. enthält (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil v. 20.09.2000, Az. 5 U 345/00 - 34, 5 U 345/00, zit. nach Juris).
  • OLG Hamm, 20.02.2019 - 20 U 2/19

    Schadensersatzanspruch wegen Rohrbruchs außerhalb eines Gebäudes

    Es handelt sich um eine Beschränkung des Versicherungsschutzes, an welcher der Versicherer ein legitimes Interesse hat (Johannsen, a.a.O) und die weder überraschend im Sinne von § 305c Abs. 1 BGB ist noch den Vertragszweck gefährdet und deshalb eine unangemessene Benachteiligung des Versicherungsnehmers im Sinne von § 307 Abs. 1 BGB bedeuten würde (vgl. dazu LG Hamburg, Urteil vom 08.01.2009 - 332 S 68/07, VersR 2009, 1658; zu den VGB 1988 auch OLG Saarbrücken, Urteil vom 20.09.2000 - 5 U 345/00, ZfSch 2001, 320).
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